Kostenfreies telefonisches Vorgespräch

  • ca. 15 Minuten

  • Klärung der individuellen Anliegen und Möglichkeiten

  • Besprechung der Kosten und möglichen Übernahme durch die Krankenkasse

  • Hierdurch entsteht für Sie keine Pflicht zur Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches

Erstberatung

  • ca. 60 Minuten

  • ausführliche Anamnese

  • erste ernährungstherapeutische Optionen

  • 95 €

Folgeberatung

  • ca. 30 Minuten

  • Besprechung des aktuellen Status

  • Anpassung oder Erweiterung der Ernährungsempfehlungen

  • 50 €

    Preisgestaltung

  • Die Preise richten sich nach den Empfehlungen des Berufsverbandes Ökotrophologie e.V. 2021

  • Zahlungsart: Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach Abschluss der Beratung

  • Terminstornierung - Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher Bescheid. Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen wird die versäumte Beratungszeit anteilig in Rechnung gestellt.

Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen:

Da meine Leistungen die gesetzlichen Qualitätskriterien für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen erfüllen, können Sie einen Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dieser beträgt i. d. R. zwischen 30-45 für Erst- sowie 23-35 Euro für Folgeberatungen. 

Einen Antrag auf Kostenbeteiligung stellen Sie folgendermaßen:

  1. Sie benötigen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes. Diese ist budgetneutral und kann in Form eines Attestes, einer Überweisung oder eines Formblattes vorliegen.

  2. Sie erhalten einen individuellen Kostenvoranschlag von mir und füllen anschließend das Antragsblatt zur Kostenerstattung aus.

  3. Sowohl die Notwendigkeitsbescheinigung als auch das Antragsblatt senden Sie an Ihre Krankenkasse. Diese teilt Ihnen mit, ob und in welcher Höhe die Beratung bezuschusst wird.

  4. Sie erhalten nach der Therapie von mir eine Rechnung, welche von Ihnen beglichen wird. Diese reichen Sie bei der Krankenkasse ein.

  5. Die Kostenerstattung an Sie erfolgt über die Krankenkasse.

Private Krankenversicherung:

Hierbei ist die Kostenübernahme abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Kasse.